Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt ein Bußgeld von mehr als 100.000 Euro für die AfD. Eine Schweizer PR-Firma hatte die Kosten der Veranstaltung übernommen. AfD
Parteien müssen aufpassen, welche politischen Veranstaltungen von ihren Mitgliedern und Funktionären organisiert werden. Eine Finanzierung durch Außenstehende kann im Zweifel als unzulässige Parteispende angesehen werden, hat jetzt das Berliner Verwaltungsgericht entschieden .
Den Hintergrund des Verfahrens bildete der Kongress „Europäische Visionen – Visionen für Europa“, der im Februar 2016 in Düsseldorf stattfand. Die Veranstaltung war ursprünglich mit der Fraktion „Europäische Konservative und Reformer“ aus dem EU-Parlament geplant, zu der auch der damalige Abgeordnete des Europäischen Parlaments und Sprecher des Landesverbandes der AfD Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, gehörte.
Mit Bescheid vom November 2020 warf der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble der AfD einen Verstoß gegen das Parteiengesetz vor und forderte den in solchen Fällen gesetzlich vorgesehenen dreifachen Strafbetrag in Höhe von rund 108.000 Euro. Grund: Die Goal AG sei nicht der wahre Spender, es habe sich mithin um eine anonyme Spende gehandelt.
Die AfD will eine Berufung prüfen Die AfD habe die Spende auch im gesetzlichen Sinne erlangt, da der Sprecher des Landesverbandes Spenden für die Partei habe annehmen dürfen. Dies sei aber unzulässig gewesen, da der Name des wahren Spenders der Partei nicht bekannt gewesen sei. Die Spende sei auch nicht unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestags weitergeleitet worden, wie es vorgeschrieben ist.
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