Die Strompreiserhöhung sei unzulässig gewesen – dem Landesenergieversorger liegt die Klage noch nicht vor.
Nach dem Verein für Konsumenteninformation macht nun der Verbraucherschutzverein Ernst mit Gerichtsverfahren gegen Energieversorger. Betroffen sind der Verbund, die Stadtwerke Klagenfurt, die VKW Illwerke in Tirol und auch die Energie AG Oberösterreich.
Die Argumentation entspricht in etwa jener des erstinstanzlichen Handelsgericht-Wien-Urteils gegen den Verbund und des Rechtsgutachtens der Arbeiterkammer Tirol . Die Energie AG habe es verabsäumt, den Kunden genau mitzuteilen, warum der Strompreis erhöht worden sei, erklärt Kolba. Das Unternehmen verweise in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Paragraphen 80 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes .
Die Energie AG teilt mit, dass die Klage noch nicht vorliege und daher aktuell keine qualifizierte Aussage getätigt werden könne. Wie berichtet, hat das Unternehmen selbst eine Taskforce eingerichtet."Die Preisanpassung der Energie AG vom 2. Jänner 2023 ist nach wie vor in Evaluierung und wird juristisch geprüft", heißt es aktuell.
Der Streitwert der VSV-Klage beträgt 5000 Euro. Kolbas Ziel ist die Rückzahlung eines überhöhten Preises. Er kritisiert, dass der VSV noch immer nicht die Legitimation einer Verbandsklage habe. Kunden werde empfohlen, klarzustellen, dass eine Zahlung erhöhter Preise nur"vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung" erfolge, so Kolba, der auch kritisiert, dass Kunden beispielsweise vom Verbund und den Stadtwerken Klagenfurt einfach gekündigt würden, um"gerichtliche Klärungen der Zulässigkeit von Preiserhöhungen zu verhindern".
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