Urteil in der Energiekrise: Stromanbieter verlangt 245-Prozent-Aufschlag für Neukunden - Gericht greift ein
"Absurde Preise bei Strom-Grundversorger - wir gingen dagegen vor", schrieb das Unternehmen mit Sitz in Hamburg.
Im Februar hatte Mainova den Preis laut dem Bericht zwar wieder auf 57,70 Cent gesenkt. Doch auch das sei nach Auffassung des Gerichts unzulässig gewesen. Alle Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung müssten grundsätzlich gleichbehandelt werden, heißt es.
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