Schränkt der WDR mit der geplanten Dienstanweisung die freie Meinungsäußerung von Mitarbeitenden ein? Ein Leak via netzpolitik legt das nahe. Gegenüber MEEDIA bezieht der WDR Stellung zu dem Dokument:
Es sind aktuell nur Pläne, doch die deuten bereits eine starke Verschärfung im Umgang mit dem Thema „Social Media“ beim WDR an. Wiezuerst berichtet, hat die größte ARD-Anstalt eine neue Dienstanweisung für die Social-Media-Nutzung der Mitarbeitenden ausgearbeitet.
Eine Einschränkung gibt es: So sollen laut Dienstanweisung Inhalte nicht ausschließlich für Social-Media-Pattformen produziert werden, „sondern müssen im linearen Programm gesendet werden und/oder auf den ARD/WDR/funkWebseiten auch ohne Anmeldeformalitäten nutzbar sein.“ Die Produktion von Inhalten ausschließlich für die sozialen Netze wäre damit ausgeschlossen.
Was genau sind private Äußerungen? Dazu zählt der WDR in dem Entwurf nicht nur die Kommentierung oder das Teilen von Inhalten, sondern auch die Zustimmung zu bestimmten Inhalten durch „Likes“, die Verbindung zu bestimmten Konten durch Abonnements oder das Folgen von Accounts und die Art und Weise der Kommentierung von Inhalten.
Mitarbeitenden, die „in direktem Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Tätigkeit für den WDR in den sozialen Netzen“ sogenannten Shitstorms ausgesetzt sind, sichert der WDR Unterstützung auf verschiedenen Wegen zu, von kommunikativen Maßnahmen, über juristische Unterstützung bis zu psychologischen Kriseninterventionsmaßnahmen, Die Bedingung laut Dienstanweisung: Es muss unverschuldet geschehen sein und die Mitarbeitenden müssen „grundlos Hass, Hetze,...
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Neue Dienstanweisung:Das sollen WDR-Redakteure in den sozialen Medien posten dürfenWas ist Mitarbeitenden auf Social Media erlaubt sein und was nicht – dafür hat man beim WDR neue Regelungen in einer Dienstanweisung erarbeitet. Besonders pikant dürften die Regelungen für die private Nutzung sein.
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