Paris geht gegen Vermietung von 4,7 Quadratmeter grosser Wohnung vor

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Paris geht gegen Vermietung von 4,7 Quadratmeter grosser Wohnung vor news nachrichten

Der Eiffelturm in der Innenstadt von Paris: Die französische Hauptstadt geht nun gegen die Vermietung einer winzigen Wohnung vor. Ein Kellner in Paris bezahlt für eine 4,7 Quadratmeter kleine Ein-Zimmer-Wohnung 550 Euro Monatsmiete. Jetzt hat die Stadt das Zimmer für unbewohnbar erklärt und will dem Kellner zivilrechtlich beistehen.

Die Stadt hat das Zimmer inzwischen für unbewohnbar erklärt und will dem Kellner zivilrechtlich beistehen. Das Gesetz schreibt eigentlich vor, dass eine Wohnung mindestens aus einem Hauptraum mit einer Oberfläche von mindestens neun Quadratmetern, einer Deckenhöhe von wenigstens 2,20 Meter oder einem Volumen von 20 Kubikmetern bestehen muss. In diesem Fall hatte die Vermieterin einfach ein Volumen von 24 Kubikmetern in den Mietvertrag geschrieben, das Doppelte der tatsächlichen Grösse, wie die Zeitung schrieb.

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