Auch nur einmal mit dem Corona-Impfstoff von Johnson & Johnson Geimpfte gelten nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts als vollständig geimpft. Eine anderslautende Regelung durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag mit. Damit war die Beschwerde einer Frau, die im Oktober 2021 mit dem Vakzin geimpft worden war, im Eilverfahren erfolgreich. Sie gilt nach Gerichtsangaben nun wieder als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert. Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. (Az. VG 14 L 15/22)
Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Impfstatus nicht mehr an das PEI delegiert werden sollen.
Die Kriterien für Impfungen mit Johnson & Johnson waren im vergangenen Januar von dem Institut festgelegt und in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geändert worden. Damit war eine Einzelimpfung mit dem Vakzin für die Grundimmunisierung nicht mehr ausreichend.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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