Verwaltungsgericht Berlin entscheidet: Einmal Johnson & Johnson wird als Zweifach-Impfung anerkannt
Der Ausschluss von mit dem Johnson & Johnson-Vakzin nur einmal geimpften Bürgern vom vollständigen Impfschutzstatus ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden und damit dem für die Impfstoff-Bewertung zuständigen, staatlichen Paul-Ehrlich-Institut klar widersprochen.
In Berlin hatte sich die Antragstellerin des aktuellen Verfahrens im Oktober 2021 mit dem Vakzin von Johnson & Johnson einmal gegen das Coronavirus impfen lassen. Andere Schutzimpfungen gegen das Coronavirus habe sie nicht erhalten, teilte das Gericht mit. Weil die Bundesverordnungen aber vorsahen, dass die Frau nicht als vollständig geimpft gilt und deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen der Corona-Maßnahmen ausgeschlossen war, klagte sie.
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