Gericht: AfD-Volksbegehren gegen „Impfzwang“ unzulässig

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Verfassung

Der Thüringer sgerichtshof hat ein von der AfD angestrebtes Volksbegehren gegen eine Impfpflicht als unzulässig gewertet. Der im Begehren enthaltene Gesetzesentwurf enthalte nicht die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen, hieß es in der Urteilsbegründung am Mittwoch in Weimar. Das Volksbegehren habe einen irreführenden Charakter, da es eine Reichweite suggeriere, die nicht gegeben sei, sagte der vorsitzende Richter Klaus von der Weiden in der Begründung.

Angerufen hatte das sgericht die Thüringer Landesregierung. Sie vertrat die Meinung, das Volksbegehren sei nicht rechtens, weil es sich um Bundesregelungen bei den Impfpflichten handele. Der AfD geht es letztlich um ein Verbot eines direkten und indirekten Impfzwangs in der Landesverfassung. Das Begehren entstammt aus der Corona-Zeit, in der viel über potenzielle Impfpflichten diskutiert worden war.

Initiatoren des Volksbegehrens sind eine ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete sowie der Landtagsabgeordnete und Co-Vorsitzende der Partei, Stefan Möller. Sie hatten die Zulassung des Volksbegehrens beim Landtagspräsidium beantragt.

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