Deutsche Wohnen & Co enteignen: Volksbegehren, jetzt aber richtig

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Weil der Senat nicht vergesellschaftet, plant DW Enteignen einen Gesetzesvolksentscheid. Das Gesetz dafür soll binnen eines Jahres erarbeitet werden.

BERLIN taz | Auf den Tag genau zwei Jahre, nach dem der Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen mit einer Mehrheit von fast 60 Prozent der Wäh­le­r:in­nen­stim­men angenommen wurde, geht die Initiative erneut in die Offensive.

Die CDU-geführte Landesregierung hat bislang jedoch keinen Willen zur Umsetzung erkennen lassen. Finanzsenator Stefan Evers hatte zuletzt gar „ausgeschlossen“, dass Berlin den Artikel 15 des Grundgesetzes zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen anwenden wird. Vorgenommen hat sich der Senat dagegen ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, das allgemeine Kriterien für die Überführung privaten Eigentums definieren soll.

Erste Stufe noch nächstes Jahr Noch Ende des nächsten Jahres soll mit der ersten Stufe des Volksbegehren begonnen werden, in der dann zunächst 20.000 gültige Unterschriften gesammelt werden müssen. Gelingt das, haben die Ak­ti­vis­t:in­nen den weiteren Lauf der Dinge nicht mehr selbst in der Hand.

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