EQS-News: LANXESS Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung LANXESS Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
zugänglich. Das Manuskript der Rede des Vorstandsvorsitzenden zu diesem Tagesordnungspunkt wird dort eine Woche vor der Versammlung veröffentlicht.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 442.495.904,99 wie folgt zu verwenden:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Anlage zu dieser Tagesordnung wiedergegebenen Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, den 24. Mai 2024 endet die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Matthias L. Wolfgruber sowie der Aufsichtsratsmitglieder Hans van Bylen und Lawrence A. Rosen. Herr Dr. Matthias L. Wolfgruber stellt sich nicht erneut einer Wiederwahl.
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen sind bei den nachfolgend jeweils unter a) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats sowie bei den jeweils unter b) aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen .
Die von der Hauptversammlung am 23. Mai 2019 erteilte Ermächtigung gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien läuft am 22. Mai 2024 aus. Vor diesem Hintergrund und um auch zukünftig die Flexibilität der Gesellschaft im Hinblick auf den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien zu erhalten, soll eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bis zum 23. Mai 2027 erteilt werden.
Ferner wurden die Mandate von Herrn Dr. Hubert Fink und Herrn Matthias Zachert für weitere drei bzw. fünf Jahre verlängert. Der Aufsichtsrat der LANXESS AG hatte mit Beschluss vom 9. Dezember 2022 Herrn Dr. Hubert Fink mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 erneut zum Mitglied des Vorstands bestellt. Weiterhin hat der Aufsichtsrat am 9. Mai 2023 Herrn Matthias Zachert als Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands mit Wirkung zum 1. April 2024 wiederbestellt.
Nach § 120a Abs. 1 Satz 1 AktG legt der Aufsichtsrat das von ihm beschlossene Vergütungssystem bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens aber alle vier Jahre, der Hauptversammlung zur Billigung vor. Sollte die Hauptversammlung das jeweils zur Abstimmung gestellte System der Vorstandsvergütung nicht billigen, wird spätestens in der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Billigung vorgelegt.
Die Bestandteile der Vergütung der Mitglieder des Vorstands sind neben der festen Vergütung die kurz- und langfristigen variablen Vergütungskomponenten. Die beiden variablen Vergütungskomponenten des Vorstands, Annual Performance Payment und Long Term Incentive , orientieren sich am jährlichen bzw. am mehrjährigen Erfolg von LANXESS und honorieren somit die nachhaltige wertorientierte Entwicklung des Unternehmens.
Das finanzielle Leistungskriterium im Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung, des APP, ist zurzeit die für den LANXESS Konzern zentrale Steuerungsgröße, das EBITDA vor Sondereinflüssen . Das EBITDA vor Sondereinflüssen ist für LANXESS der bedeutsamste finanzielle Indikator, anhand dessen jede operative Entscheidung oder Leistung gemessen wird.
Innerhalb des APP besteht die Möglichkeit der Gewährung eines anlassbezogenen Ermessensbonus. Dieser dient der Würdigung besonderer Leistungen bzw. zur Schaffung eines zusätzlichen Anreizes und kann nur als Teil des APP des Vorstands gewährt werden. Er ist auf 20 % der festen Jahresvergütung begrenzt. Der Ermessensbonus kann nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen und bedarf einer transparenten Begründung durch den Aufsichtsrat.
Das Programm LTSP 2014-2017 erforderte ein Eigeninvestment in Aktien der LANXESS AG in Höhe von jährlich 5 % der festen Jahresvergütung. Für diese Aktien galt eine Haltefrist von vier Jahren. Die dreijährige Ausübungsperiode endete am 31. Januar 2024. Aufgeführt werden ausschließlich Anrechte, die den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit zugeteilt wurden.
Die Auszahlungskurven für LTSP und SPP folgen jeweils zwischen dem Zielwert von 100 % und der Unter- bzw. Obergrenze einem linearen Ansatz. Wie beim LTSP wird durch eine stärkere Steigung der Auszahlungskurve bei Überschreiten des 100%-Ziels ein zusätzlicher finanzieller Anreiz gesetzt, das Ziel zu überschreiten. Bei Erreichen des Mindestwerts beträgt der Auszahlungsprozentsatz 50 %.
Bereits im Rahmen des alten Vergütungssystems wurde den Mitgliedern des Vorstands letztmalig eine LTPB-Tranche zugesagt . Die Zielvergütung hierfür entspricht der des SPP. Auszahlungen aus der LTPB-Tranche ergeben sich entsprechend der Zielerreichung im Jahr 2024. Der SPP schließt mit seiner vierjährigen Laufzeit an das auslaufende LTPB-Programm an. Auszahlungen hieraus ergeben sich entsprechend der Zielerreichung im Jahr 2025.
Die nachfolgende Tabelle stellt die gewährten und geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils für jedes einzelne im Geschäftsjahr 2023 amtierende Mitglied des Vorstands gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG dar.
Herr Matthias Zachert, Herr Dr. Anno Borkowsky, Herr Dr. Hubert Fink und Herr Michael Pontzen haben das SOG-Ziel erfüllt. Bei Frau Frederique van Baarle und Herrn Oliver Stratmann beginnt die Aufbauphase aufgrund ihrer unterjährigen Neubestellungen erst zum 1. Januar 2024, wobei Herr Oliver Stratmann sein SOG-Ziel bereits vorzeitig erfüllt hat.Für die variable Vergütung besteht eine Einbehalts- und Rückforderungsregelung.
Die Altersversorgung sieht einen von der Gesellschaft jährlich zu erbringenden Beitrag in Höhe von jeweils 50 % bzw. beim Vorstandsvorsitzenden von 56,25 % der festen Jahresvergütung vor. Wie zuvor erläutert beträgt die für Herrn Oliver Stratmann zu leistende Altersversorgung 25 % der festen Jahresvergütung. Darüber hinaus ist von den Vorstandsmitgliedern ein Eigenbeitrag aus Entgeltumwandlung in Höhe von 12,5 % des APP des Vorstands zu leisten.
Daneben werden den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen erstattet. Zusätzlich erhalten die Aufsichtsratsmitglieder 1,5 T€ Sitzungsgeld für jede Aufsichtsratssitzung und für jede Ausschusssitzung, an der sie teilnehmen. Allerdings wird die Teilnahme an Sitzungen des Ausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG nicht vergütet.
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung sowie der Veränderung der Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Ertragsentwicklung wird anhand des Jahresüberschusses der LANXESS AG und anhand der zentralen Steuerungsgröße des LANXESS Konzerns, des EBITDA vor Sondereinflüssen, dargestellt.An die LANXESS Aktiengesellschaft, Köln
Herr van Bylen begann seine berufliche Laufbahn 1984 bei Henkel als Marketing- und Sales-Manager Benelux. Nachdem er sich in verschiedenen Leitungspositionen erfolgreich dem Geschäftsausbau in Europa, dem mittleren Osten, Afrika und den USA widmete, wurde Herr van Bylen 2005 Mitglied der Geschäftsführung von Henkel und verantwortete als Executive Vice President in den folgenden zehn Jahren den Geschäftsbereich Beauty Care.
Seine berufliche Laufbahn begann Herr Dr. Müller 1989 bei der BASF AG als Forschungschemiker. Nachdem er in verschiedenen Leitungspositionen tätig war, wurde Herr Dr. Müller im Jahr 1996 Direktor für den Bereich Technologie und Katalysatoren in der Region Asien / Pazifik bei der BASF East Asia Ltd. in Hongkong. Im Jahr 2000 wechselte Herr Dr. Müller als Global Director Specialty Chemicals zurück zur BASF AG. Von 2001 bis 2011 setzte Herr Dr.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich nach dem durch das ZukunftsfinanzierungsG geänderten § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG auf den Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also Donnerstag, 2. Mai 2024, 24:00 Uhr , beziehen . Der Nachweisstichtag entspricht materiellrechtlich dem nach der bisherigen Regelung des § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG a.F.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre der Gesellschaft und ihre Bevollmächtigten können sich im InvestorPortal auf der Internetseite der Gesellschaft unter Briefwahlstimmen können ferner schriftlich oder in Textform per E-Mail bis spätestens Donnerstag, 23. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ) , bei der Gesellschaft über folgende Kontaktdaten
erteilt werden. Die Vollmachts- und Weisungserteilung über das InvestorPortal ist auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch zur Stimmrechtsausübung spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt erfolgt sein. Ein Widerruf oder eine Änderung von abgegebenen Briefwahlstimmen oder erteilten Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann schriftlich oder in Textform per E-Mail spätestens bis Donnerstag, 23. Mai 2024, 24:00 Uhr über folgende KontaktdatenEin Widerruf oder eine Änderung ist auch über das InvestorPortal bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten Zeitpunkt möglich.
Bevollmächtigte können sich zu der Hauptversammlung im InvestorPortal elektronisch zuschalten und diese dort live in Bild und Ton verfolgen sowie das Stimmrecht für von ihnen vertretene Aktionäre im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben.
erteilt werden. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter
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