EQS-News: DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion
zugänglich. Alle vorzulegenden Unterlagen werden dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert werden.Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 67.866.321,17 wie folgt zu verwenden:
Der Vergütungsbericht samt Prüfungsvermerk ist in Ziffer II. dieser Einladung wiedergegeben und von der Einberufung der Hauptversammlung an zusätzlich über unsere Internetseite unterVorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.Die Zielbeträge können bis zur Höhe der Maximalvergütung überschritten werden.
Der Auszahlungsbetrag der Tantieme ist gestaffelt und davon abhängig, welchen Prozentsatz das tatsächliche EBIT des DATA MODUL-Konzerns EBIT-Performance) am geplanten EBIT des DATA MODUL-Konzerns erreicht, wobei der Auszahlungsbetrag bei einer Zielerreichung von 100% maximal EUR 250.000 beträgt. Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres verabschiedet der Aufsichtsrat einen Planwert für das EBIT des DATA MODUL-Konzerns.
Daneben wurde im Geschäftsjahr 2023 an ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied, welches seine Tätigkeit vor mehr als zehn Jahren beendet hat, eine Pension in Höhe von TEUR 31 ausbezahlt.Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine variablen Vergütungsbestandteile zurückgefordert.Im Geschäftsjahr 2023 bestanden keine Leistungen Dritter oder Kreditgewährungen an den Alleinvorstand, ebenfalls wurden keine ähnlichen Leistungen vergeben.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der DATA MODUL AG in allen Aspekten wie in § 8 Abs. 5 der Satzung geregelt angewandt.Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs.
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