Unpräzise Kriterien für Unternehmenshilfen und ein veraltetes Epidemiegesetz - der Rechnungshof nahm das Pandemiemanagement der Regierung unter die Lupe und zeigt Handlungsbedarf auf.
Der Rechnungshof übt in vielen Bereichen Kritik am staatlichen PandemiemanagementIn einem COVID-19-Themenpapier hat der Rechnungshof am Dienstag Handlungsempfehlungen für die staatliche Krisenbewältigung veröffentlicht. Sie fußen auf Prüfungen, die das Kontrollorgan zum Thema Pandemie publiziert hat. Demnach braucht es etwa zeitgemäße Rechtsgrundlagen und präzise Förderkriterien.
18 Prüfungen hat der Rechnungshof bereits zum Thema Corona veröffentlicht, einige weitere sind in Bearbeitung. Empfehlungen, die daraus hervorgehen, gibt es nun zum Pandemiemanagement und COVID-19-Hilfen sowie zu einem effektiven Kontrollsystem und einer krisenfesten Organisation.
Das Kontrollorgan empfiehlt deshalb, für geeignete Rechtsgrundlagen und Krisenpläne zu sorgen. Notwendig seien funktionierende Meldesysteme, auch brauche es ein klar geregeltes Zusammenspiel zwischen Gesundheitsministerium, Krankenanstalten und dem niedergelassenen Bereich. Eine allgemeine gesetzliche Regelung für eine Informations- und Zusammenarbeitsverpflichtung im Krisenfall habe hier gefehlt.
Teilweise unpräzise seien etwa die Kriterien für die Unternehmenshilfen der COFAG gewesen - die antragstellenden Unternehmen hätten ihre Zahlungsunfähigkeit oder einen konkreten Liquiditätsengpass, für die die Zuschüsse vorgesehen waren, auch nicht darlegen müssen.
Auch in Krisensituationen müsse der Dienstbetrieb sichergestellt werden, verwies der Rechnungshof etwa auf die mangelnde IT-Sicherheit von Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung im Homeoffice. Bestehende Expertise und Strukturen in der Verwaltung sollen laut Rechnungshof außerdem genutzt und bei externen Beauftragungen Wissenstransfer sichergestellt werden.
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