Ab heute müssen Jugendliche nicht direkt mit dem Schritt in die Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln. Eine „Übergangsphase“ erlaubt die Weiterbetreuung bis zum 25. Geburtstag.
Ab heute müssen Jugendliche nicht direkt mit dem Schritt in die Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln. Eine „Übergangsphase“ erlaubt die Weiterbetreuung bis zum 25. Geburtstag.
Jugendliche mit psychischen Erkrankungen dürfen künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag von Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und Kinderärzten weiterbehandelt werden. Eine heute, Mittwoch, in Kraft getretene Novelle der Ausbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte ermöglicht eine Weiterbetreuung bis zum 25. Geburtstag.
„In Zukunft müssen Jugendliche nicht mehr direkt mit der Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln“, erläuterte Rauch. Gerade bei längeren psychischen Erkrankungen sei das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten wichtig. Die Übergangszeit endet mit 25 Jahren. Eine Parallelbetreuung ist möglich. Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben.
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