Die zuständige Ständeratskommission ist weiterhin gegen die sogenannte Zustimmungslösung («nur ein Ja ist ein Ja») im Sexualstrafrecht.
03:05 Video Archiv: Rechtskommission des Nationalrats stimmt für «Ja heisst Ja» Aus Tagesschau vom 21.10.2022. abspielen. Laufzeit 3 Minuten 5 Sekunden. Laut der Rechtskommission des Ständerats ist die Zustimmungslösung nicht mit den beweisrechtlichen Grundsätzen des Strafprozesses vereinbar, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Auch sei die Frage ungelöst, wie eine angemessene strafrechtliche Würdigung der Willensmängel bei dieser Lösung aussehen würde. Deshalb plädiert die Kommission für die Lösung «Nein heisst Nein». Demnach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen «gegen den Willen» einer Person vornimmt. Differenzen beim Strafmass Box aufklappen Box zuklappen Eine weitere gewichtige Differenz bleibt die Unverjährbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern. Der Nationalrat schraubte das entsprechende Schutzalter von 12 auf 16 Jahre hoch. Die RK-S möchte wie der Bundesrat beim geltenden Recht bleiben. Bei der Frage der Strafrahmen beim Tatbestand der Vergewaltigung hält die Kommission ebenfalls an ihrem ursprünglichen Entwurf fest.
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