«Wer liest schon die AGB, wenn man etwas abgemacht hat»: Ostschweizerin tappt in Abo-Falle von Fitnesscenter.
Eine Frau wurde zu Unrecht betrieben, weil der Geschäftsführer mit ihr etwas anderes abgemacht hat, als das, was in den AGB festgehalten wurde. Cécile Thomi, Leiterin Recht bei der Stiftung für Konsumentenschutz, will Konsumentinnen und Konsumenten vor den «Abo-Fallen» warnen. Dabei seien die Fitnesscenter ein permanentes Thema.Eine Frau aus der Ostschweiz wird laut eigenen Aussagen zu Unrecht wegen eines Fitness-Abos beim Old School Gym 24 betrieben.
Das Abo habe sich schliesslich trotzdem automatisch verlängert. Die Frau erhielt eine Rechnung und darauf eine Mahnung. Der neue Franchise-Nehmer bezog sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen , die der Kundin nach dem Unterschreiben des Vertrags elektronisch zugestellt wurden und auf der Webseite zu finden sind.
Auch die Kontaktaufnahme mit dem Old School Gym 24 gestalte sich sehr schwierig. Bei Fragen zu Abos und Rechnungen biete das Old School Gym 24 gemäss eigener Website keinen E-Mail-Support an, obwohl in den AGB eine Kündigung per E-Mail angefordert wird. Auch in Google-Rezensionen schreiben Kundinnen und Kunden darüber, wie schlecht die Kommunikation des Gyms sei. Bei einigen Filialen ist nicht einmal eine Telefonnummer zu finden.
«Bei solchen Widersprüchen geht gemäss der Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts grundsätzlich die individuelle Abmachung mit dem jeweiligen Kunden vor», erklärt Hanhart. Fraglich sei zudem generell, ob die Konditionen gemäss den AGB des Fitnesscenters anwendbar sind.
Die Stiftung für Konsumentenschutz setzt sich für Kunden in verschiedenen Branchen ein. «Unsere Aufgabe ist es unter anderem, für Transparenz zu sorgen: Wer hat konsumentenfreundliche Regeln, wer nicht», erklärt Cécile Thomi, Leiterin Recht beim Konsumentenschutz. «Die AGB bei Fitnesscentern werden immer komplizierter. Das ist ein permanentes Thema bei uns», so Thomi weiter.
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