Die Regierung will Start-up-Gründungen vereinfachen. U. a. sind eine geringere Mindeststeuer sowie Erleichterung für Mitarbeiterbeteiligungen vorgesehen. Die Maßnahmen im Überblick.
Die Regierung schlägt Steuererleichterungen vor, um Start-up-Gründungen in Österreich zu erleichtern. Einerseits soll es für diese Unternehmen einfacher werden, Mitarbeiter an der Firma zu beteiligen. Andererseits soll eine neue Gesellschaftsform ermöglichen, dass die Mindeststeuer niedriger ausfällt. Der Gesetzesvorschlag wurde am Freitag von Finanzminister Magnus Brunner und Justizministerin Alma Zadic vorgestellt und geht nun in die Begutachtung.
Start-ups versuchen oft, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, damit sie nicht zu anderen Firmen abwandern. Nach geltendem Recht wird aber bei der Übertragung der Anteile sofort Lohnsteuer fällig, obwohl die Entlohnung kurz nach der Gründung oft noch sehr gering ist oder überhaupt noch kein Lohn gezahlt wird, die Begünstigten also keine Einkommen haben, aus denen sie die Steuer bezahlen könnten. Was sich nun ändern soll.
"Mit diesen Maßnahmen bleibt unseren Start-ups mehr Spielraum für Investitionen. So verbessern wir das Umfeld für junge Unternehmen und können unsere Talente in Österreich halten", sagt Brunner zu dem Gesetzesentwurf. Und Zadic hebt hervor:"Mit der FlexKap verbinden wir die Vorteile einer GmbH mit denen einer AG - und ermöglichen somit einfaches und flexibles Gründen.
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