Frankenthal/Mannheim - Gegen einen rechtskräftig verurteilten Doppelmörder hat das Landgericht Frankenthal in einem Revisionsprozess
Hat die Sicherungsverwahrung für einen verurteilten Mörder Bestand? Es geht im Revisionsprozess um einen Doppelmord an zwei Unternehmern vor sechs Jahren.
Gegen einen rechtskräftig verurteilten Doppelmörder hat das Landgericht Frankenthal in einem Revisionsprozessverhängt. Es folgte damit der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, wie ein Justizsprecher in der pfälzischen Stadt mitteilte. Sie hatten argumentiert, der 56 Jahre alte Mann stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Die Verteidigung hatte gegen Sicherungsverwahrung plädiert.
Der Mann mit türkischer Staatsbürgerschaft war 2018 unter anderem wegen Mordes und erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass er mit einer Komplizin und einem Komplizen am Tod zweier Unternehmer beteiligt war - einer davon aus Baden-Württemberg. Jedoch wurde die Anordnung der Sicherungsverwahrung vom BGH zurückverwiesen und musste neu geprüft werden.
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