BGH: Urteil gegen frühere KZ-Sekretärin fällt erst im August

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BGH: Urteil gegen frühere KZ-Sekretärin fällt erst im August
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Das Landgericht Itzehoe hat eine ehemalige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen verurteilt. Wird diese Entscheidung Bestand haben? Eine Entscheidung fällt erst im August.

Das Landgericht Itzehoe hat eine ehemalige KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen verurteilt. Wird diese Entscheidung Bestand haben? Eine Entscheidung fällt erst im August.grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord klären.

Die Frau war im Dezember 2022 wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchten Mordes in fünf Fällen zu einer auf Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Laut Anklage war die Frau von 1943 bis 1945 als Zivilangestellte in der Verwaltung des Lagers beschäftigt, wo sie als Sekretärin und Stenotypistin arbeitete. Da sie zu dieser Zeit zwischen 18 und 19 Jahren alt war, fand das Verfahren gegen sie vor einer Jugendkammer statt.

Die beiden Verteidiger hatten einen Freispruch für ihre Mandantin gefordert. Sie begründeten dies damit, dass nicht zweifelsfrei habe nachgewiesen werden können, dass Irmgard F. von den systematischen Tötungen im Lager gewusst habe.

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