Die Empörung war groß, die Reinigungsarbeiten dauerten lange: Mit präparierten Feuerlöschern sprühten Klimaaktivisten orange Farbe an das Brandenburger Tor. Nun gibt es ein erstes Urteil.
am Dienstag wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung schuldig. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte von einer »politisch motivierten Symboltat« und letztlich Vandalismus gesprochen.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 22, 28 und 64 alten Angeklagten hatten zuvor gestanden, das Berliner Wahrzeichen am 17. September 2023 angesprüht zu haben. Angesichts derDas Gericht widersprach dieser Haltung. Es handele sich nicht um einen »geeigneten oder angemessenen Protest«. Die Klimademonstranten hätten in Kauf genommen, dass das Brandenburger Tor beschädigt wird. Bei seinem Urteil ging das Gericht von einem Schaden von etwa 110.
Tatsächlich hatte die für die Wartung des Brandenburger Tors zuständige Restauratorin ausgesagt, dass die Farbe im unteren Bereich direkt am 17. September mit Wasser erfolgreich abgewaschen worden sei. Den oberen Teil der Säulen habe die beauftragte Firma am Tattag nicht gereinigt, weil sie an dem Tag, einem Sonntag, keine Hebebühne habe auftreiben können.
Erst am nächsten Tag sei mit einer Hebebühne auch der obere Teil der Säulen mit Wasser gereinigt worden, führte die Restauratorin weiter aus. Zu dem Zeitpunkt sei die Farbe aber schon so weit eingetrocknet gewesen, dass dies nicht mehr möglich gewesen sei. Deshalb sei ein aufwendigeres Verfahren mit speziellen Reinigungsmitteln nötig geworden. Dies dauerte bis November 2023.
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