Die Polizei darf kleine Mengen von illegalen Drogen für den Eigengebrauch nicht mehr beschlagnahmen. Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit Cannabis ein wegweisendes Urteil gefällt.
Wer mit einer kleinen Menge Kokain unterwegs ist, muss sich künftig nicht mehr vor der Polizei verstecken. Das Urteil des Bundesgerichts im Zusammenhang mit Cannabis wird wohl auch im Fall von härteren Drogen ähnlich angewandt, wie Rechtsexperten gemäss der SonntagsZeitung schliessen.
Es seien sowieso meist die Abhängigen selbst, die mit kleinen Mengen Drogen erwischt würden, so Frank Zobel, Direktor von Sucht Schweiz. «Es bringt gar nicht so viel, bei diesen Leuten die kleinen Mengen zu beschlagnahmen, denn sie müssen sich ja sofort wieder eine Dosis holen.» Herausforderung für die Strafverfolgung Box aufklappen Box zuklappen Das Urteil könnte die Verfolgung im Strassenhandel erschweren. Die Polizei sei nicht zu beneiden, so Peter Albrecht, emeritierter Professor für Betäubungsmittelrecht. Es müsse jedes Mal geprüft werden, ob die kleine Drogenmenge für den Eigengebrauch genutzt würde. «Wenn man sagen kann, dass der Angehaltene den Stoff erworben hat, um ihn weiterzuverkaufen, gilt der Artikel nicht.
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