Trotz Fortführung des Verfahrens: Berlins Landeswahlleiter erwartet keine Wiederholung der Wiederholungswahl

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Berlins Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat erleichtert auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes reagiert, wonach die Wiederholungswahl in Berlin am 12. Februar wie geplant stattfinden kann.

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Im Hauptsacheverfahren haben die Karlsruher Richter allerdings noch immer keine Entscheidung getroffen. Wie sie mit der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofes umgehen, wird sich erst nach der Durchführung der Wahl klären. Sollte das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde im Hauptverfahren zustimmen, was allerdings als unwahrscheinlich gilt, könnte im schlimmsten Fall auch die schon durchgeführte Wiederholungswahl für nicht rechtmäßig erklärt werden. Dann wäre die Frage, welches Wahlergebnis der beiden durchgeführten Abstimmungen Gültigkeit besitzt und ob möglicherweise eine dritte Wahl nötig wird.

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