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Das Urteil sei nicht dem Ruf der Straße gefolgt, sagt der Richter bei der Verkündung. Dem früheren Film- und Burgschauspieler wurde vorgeworfen, 13 Jahre lang „pornografische Darstellungen Minderjähriger“ gehortet zu haben. Die „Presse“ berichtete live aus dem Wiener Straflandesgericht.
Teichtmeister nahm das Urteil an und kündigte an, auf jegliches Rechtsmittel verzichten zu wollen. Staatsanwältin Julia Kalmar wollte sich indes zunächst nicht äußern und hat damit nun drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist vorerst nicht-rechtskräftig.
„Ich weiß heute, dass ich früher hätte Hilfe suchen sollen“, zeigte sich Teichtmeister im publikumsreichen Großen Schwurgerichtssaal reumütig. „Heute weiß ich, dass es ohne Konsumenten keine Anbieter gibt. Heute weiß ich, dass die Kinder unfassbares Leid erfahren.“ Zu Zeiten seines „absoluten Kontrollverlusts“ sei das anders gewesen: Auch deshalb, weil er damals gut drei Gramm Kokain pro Tag konsumiert habe: „Ich war nie nüchtern.
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