Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister wurde am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Zud...
© APA/GindlEx-Burgschauspieler Florian Teichtmeister wurde am Wiener Landesgericht zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt. Zudem wurde eine bedingte Unterbringung im Maßnahmenvollzug angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wien – Der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister ist am Dienstagmittag am Wiener Straflandesgericht wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der 43-Jährige bekam sowohl die Haftstrafe als auch die Unterbringung im Maßnahmenvollzug unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen.
Der Schuldspruch erfolgte nach rund 40-minütiger Beratung des Schöffensenats. Während der Urteilsverkündung blieb es im bis auf den letzten Platz gefüllten Großen Schwurgerichtssaal ruhig, danach setzte im Publikum Murmeln ein. Es kam allerdings zu keinerlei Störversuchen oder Unmutsäußerungen. Der Richter hatte für diesen Fall allfälligen Störenfrieden den sofortigen Verweis aus dem Gerichtssaal angedroht.
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