Tempo-30-Zonen: Einführung vereinfacht - Schweizer Bauer

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Tempo-30-Zonen: Einführung vereinfacht Behörden können Tempo30-Zonen ab kommendem Jahr einfacher einführen. Es braucht vorgängig kein Gutachten mehr.

Für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren soll es künftig keine Gutachten mehr brauchen. – Kanton BL

Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die entsprechenden Anpassungen der Signalisationsverordnung und der Verordnung über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen, wie er in einer Mitteilung schreibt.Für die Einführung von Tempo-30-Zonen auf Nebenstrassen und in Wohnquartieren soll es demnach künftig keine Gutachten mehr brauchen.

Linke, Grünliberale und die Städte hatten die vorgeschlagenen Änderungen in der Vernehmlassung befürwortet. Der TCS, die FDP und der Gewerbeverband lehnten sie ab. Letzterer führte an, die Abschaffung des Gutachtens werde zu «flächendeckendem» Tempo 30 führen.Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass ab Januar 2023 Fahrgemeinschaften – sogenanntes «Carpooling» – Sonderrechte erhalten sollen.

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