Immer wieder wollen Eltern mit ihren Kinder schon vor den Ferien in den Urlaub fliegen. Es drohen Strafen - besonders für Wiederholungstäter.
München - Die Pfingstferien stehen vor der Tür. An Bayerns Flughäfen könnte es turbulent werden. Denn immer wieder wollen Eltern mit ihren Kindern schon einige Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub fliegen. Die Polizei hat allerdings ein Auge auf die Schulpflicht.Aber nicht jede zu früh verreisende Familie muss mit Ärger rechnen.
Auch in Memmingen sei „die Feststellung von Verstößen gegen die Schulpflicht“ ein Nebenprodukt von Ein- und Ausreisekontrollen, erklärte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West.Am Flughafen Memmingen habe es in diesem Jahr bereits 70 Verstöße gegeben, in Nürnberg waren es bis Ende Mai 98 Kinder, die in der Schulzeit ungenehmigt verreisen wollten.
Die Vorfälle häufen sich traditionell jeweils unmittelbar vor und nach den Ferien - in Bayern ist an diesem Freitag der letzte Schultag vor den Pfingstferien.informiert Sie über alle wichtigen Geschichten aus dem Freistaat. Melden Sie sich hier an.„Bitte hört euch um“: Hund Burli an Autobahn gefunden - Tierheim teilt emotionalen Facebook-AufrufKomplizierter ist das am Münchner Flughafen.
Das ungenehmigte Fernbleiben von der Schule wird als Ordnungswidrigkeit geahndet. Eine Verfolgung liegt jedoch nicht in den Händen der Polizei, sondern bei Schule und Landesbehörde. Die Konsequenz kann von einer Verwarnung bis hin zur Geldbuße bis 1000 Euro ausfallen - letzteres gilt vor allem für Wiederholungstäter, wie dieberichten. Am Flug gehindert werden Familien mit ihren Kindern bei einem Verstoß jedoch nicht. Dies würde „nicht im Verhältnis stehen“, hieß es vom Polizeipräsidium Mittelfranken.
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