Halle - Hat Björn Höcke gewusst, dass es sich bei der Formulierung «Alles für Deutschland» um eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP
Wissentlich soll Björn Höcke in einer Rede eine Parole der SA verwendet haben. Deshalb steht er seit vergangenem Donnerstag vor Gericht. Nun könnte der AfD-Politiker selbst zu den Vorwürfen aussagen.gewusst, dass es sich bei der Formulierung "Alles für Deutschland" um eine verbotene Parole der Sturmabteilung der NSDAP handelt, und sie trotzdem in einer Rede verwendet? Das ist die Schlüsselfrage im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef.
Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Der Verlauf des Prozesses verzögerte sich zu Beginn enorm - auch, weil Höckes Anwälte mehrere Anträge und Beschwerden einlegten. Sie verlangten unter anderem, dass alle Verhandlungstage per Tonaufnahme dokumentiert werden. Außerdem sollte noch einmal geklärt werden, ob das Landgericht Halle für den Prozess überhaupt zuständig ist.
Auf die Frage, ob er während der Rede nicht gewusst habe, dass "Alles für Deutschland" eine SA-Parole sei, sagte er: "Nein, ich wusste es nicht." Es handele sich um einen Allerweltsspruch, sagte Höcke, der bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei ins Rennen gehen will. Diewird in Thüringen vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
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