Halle - Hat Björn Höcke gewusst, dass es sich bei der Formulierung «Alles für Deutschland» um eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP
Wissentlich soll Björn Höcke in einer Rede eine Parole der SA verwendet haben. Deshalb steht er seit vergangenem Donnerstag vor Gericht. Nun könnte der AfD-Politiker selbst zu den Vorwürfen aussagen.gewusst, dass es sich bei der Formulierung "Alles für Deutschland" um eine verbotene Parole der Sturmabteilung der NSDAP handelt, und sie trotzdem in einer Rede verwendet? Das ist die Schlüsselfrage im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef.
Höcke wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Der Verlauf des Prozesses verzögerte sich zu Beginn enorm - auch, weil Höckes Anwälte mehrere Anträge und Beschwerden einlegten. Sie verlangten unter anderem, dass alle Verhandlungstage per Tonaufnahme dokumentiert werden. Außerdem sollte noch einmal geklärt werden, ob das Landgericht Halle für den Prozess überhaupt zuständig ist.
Der Prozess in Halle ist der erste dieser Art gegen Höcke. Ausgangspunkt für die Anklage gegen den AfD-Politiker ist eine Rede, die er im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 gehalten hat. Dabei soll er die verbotene SA-Parole gesprochen haben. Daraufhin wurde er vom damaligen Grünen-Chef Sachsen-Anhalts, Sebastian Striegel, angezeigt. Im Dezember vergangenen Jahres soll Höcke den Ausspruch dann noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben.
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