Richter verkündet Urteil: 'Sophie Karmasin ist schuldig'

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Eiltmeldung Schuldspruch für Ex-Familienministerin Karmasin. Sie muss sich wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs und wettbewerbsbeschränkender Absprachen verantworten. Die „Presse“ berichtet live.

bevor sich Richter Patrick Aulebauer samt Schöffinnen und Schöffen zur Beratung zurückzog. Und sie gab ihnen noch mit auf den Weg: „Ich bereue es, dass ich mich habe einspannen lassen.“ Sie habe sich am Ende ihrer Zeit als Familienministerin in „einer Ausnahmesituation“ befunden, sei verzweifelt gewesen. Aber, so beharrte sie, getäuscht habe sie niemanden.

Der Schöffensenat sah dies anders: „Sophie Karmasin ist schuldig", verkündete Aulebauer. Und zwar in Sachen wettbewerbsbeschränkender Absprachen. Die Ex-Ministerin wird dafür zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt; die Untersuchungshaft werde ihr angerechnet. Vom Vorwurf des schweren Betrugs wird sie freigesprochen. Der Zweitangeklagte G. wird ebenfalls freigesprochen.

„Die Beweismittel zeigen ein eindeutiges Bild und lassen keinen Spielraum für Zweifel“, meinte Oberstaatsanwalt Adamovic. „Karmasin hat konsequent gegen das Gesetz verstoßen.“ Schon lange vor dem Ende ihrer politischen Karriere habe sie Verdienstmöglichkeiten geplant und obwohl ihr unmissverständlich dargelegt worden war, dass sie sechs Monate lang nichts verdienen dürfe, wenn sie eine Entgeltfortzahlung beantrage, habe sie verdient.

Ihre Handlungen habe die Ex-Ministerin überdies „erst beendet, als sie öffentliche Aufdeckung befürchten musste“. Von Reue, Rechtzeitig- oder Freiwilligkeit könne daher keine Rede sein.Verteidiger Wess bewertete den Sachverhalt freilich anders: „Ich bin zutiefst überzeugt, dass Frau Doktor Karmasin kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden darf“, führte er aus.

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