Frau aus der Region Eggenburg (58) wurde vom Vorwurf, sich eine Mindestsicherung mit falschen Angaben im Antragsformular erschlichen zu haben, im Zweifel freigesprochen.
„Was soll ich gestehen, ich habe nichts gemacht. Ich habe lange in Spanien gelebt und bin nach dem Tod meiner Mutter wieder zurück in die Heimat gekehrt“, beteuerte die 58-Jährige aus dem Bezirk Horn ihre Unschuld zu dem Betrugsvorwurf.
„Aber zurecht?“, hinterfragte der Richter und wollte wissen, warum sie ihr Steinhaus in Spanien im Antrag nicht angegeben habe. „Ich dachte, es geht nur um landesbezogenes Eigentum. Das Haus im Bezirk Horn habe ich angegeben. Ich habe nach bestem Wissen die Formulare ausgefüllt, und wenn ich nicht weiter wusste, setzte ich ein Fragezeichen in die Spalte.
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