Muslimischen Lehrerinnen in Berlin darf nicht pauschal das Tragen von Kopftüchern verboten werden. Nun muss das umstrittene Neutralitätsgesetz geändert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte schon Mitte Januar eine Beschwerde des Landes Berlin gegen ein entsprechendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen, wie ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mitgeteilte.
„Ein pauschales Kopftuchverbot für Pädagoginnen wird es in Berlin in Zukunft nicht mehr geben“, erklärte Kreck. „Auch die anderen im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche werden überprüft werden müssen.“ Das gelte auch für die Justiz. „Über das Kopftuchverbot werden in der Einwanderungsgesellschaft Menschen ausgegrenzt und rassistisch konnotierte Zuschreibungen verstärkt.“, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, in Frage.
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