Wer mit einem Balkonkraftwerk selbst Strom produzieren will, soll es künftig leichter haben. Das Solarpaket vereinfacht Anmeldung und Betrieb der PV-Anlagen.
Mit dem „Solarpaket 1“ beseitigt die Bundesregierung bis Anfang 2024 mehr als 50 Verwaltungshürden – die entsprechenden Beschlüsse vorausgesetzt. Konkret sollen der Betrieb und die Anmeldung von Balkonkraftwerken einfacher werden – im Idealfall so simpel wie deren Nutzung: auf Balkon oder Terrasse installieren, den Strom über ein Kabel mit dem Hausnetz verbinden – fertig.
Bereits im vergangenen Jahr hatte dieBislang ist es so, dass sich Betreiber eines Balkonkraftwerks oft umständlich beim Netzbetreiber anmelden müssen. Diese Pflicht soll entfallen. Eine vereinfachte Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur soll dann ausreichen. Balkonkraftwerke sollen außerdem mit einem Schuko-Stecker angeboten werden, der in haushaltsübliche Steckdosen passt, was die Nutzung noch einfacher machen würde. Allerdings muss dafür erst eine technische Norm geändert werden. Der Betrieb der PV-Anlagen wird zudem mit herkömmlichen Stromzählern möglich, wenn auch nur übergangsweise. Speist man Strom ein, drehen diese sich rückwärts. Heißt: Die Rechnung fällt kleiner aus. Nicht zuletzt dürfte die Anschaffung einer PV-Anlage für den Balkon für viele Mieter und Eigentümer durch die Erhöhung der maximal erlaubten Leistung attraktiver werden. Galt bislang eine maximale Leistung von 600 Watt, sollen künftig Solarzellen mit einer Leistung von 2000 Watt erlaubt sein. Die Leistung des Wechselrichters darf dann maximal 800 Watt betragen. Der Wechselrichter ist das Herzstück jeder Solarstromanlage: Er wandelt den Gleichstrom der Solar-Module in netzüblichen Wechselstrom und speist diesen ins öffentliche Stromnetz.Auch für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen soll durch das „Solarpaket 1“ künftig weniger Papierkram anfallen. Unter anderem werden die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch gekippt. Dafür soll ein neues Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ geschaffen werden. Es unterscheidet sich vom bereits etablierten Mieterstrom-Modell bei Förderung und Vergütung.
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