Zu wem gehört ein Kind nach einer Leihmutterschaft im Ausland? Die Schweizer Behörden entscheiden je nach Geburtsland, genetischer Verwandtschaft und Zivilstand der Leihmutter anders. Die Übersicht.
Liegt ein Gerichtsentscheid vor, fällt in der Schweiz der Eintrag der Leihmutter ins Personenstandsregister weg. Dies vereinfacht den weiteren Verlauf der Anerkennung der Wunscheltern oft erheblich, wie Anwältin Hochl sagt. Im anderen Fall kommt die Leihmutter in einem ersten Schritt zwingend ins Schweizer Register. Sie erhält damit zunächst das alleinige Sorgerecht, und das Kind erhält ihren Nachnamen.
Ist der Wunschvater mit dem Kind verwandt, wird er in der Schweiz direkt ins Register eingetragen , oder er muss zuvor seine Vaterschaft anerkennen . Ist die Wunschmutter mit dem Kind verwandt, ist der Registereintrag nur bei der Variante Gericht möglich. Bei der Variante Behörde ist es laut Bundesgericht egal, ob die Eizelle von der Wunschmutter stammt oder von einer Spenderin. Die Wunschmutter muss auf jeden Fall ein Adoptionsverfahren starten.
Noch komplizierter wird es bei der Variante Behörde, wenn die Leihmutter verheiratet ist. Denn dann gelten sie und ihr Partner oder ihre Partnerin nach Schweizer Recht als Eltern des Kindes. Ein Eintrag ins Register ist für den Wunschvater selbst dann nicht möglich, wenn er genetisch mit dem Kind verwandt ist.Im Fall das Aargauer Paares hat das Bundesgericht jetzt entschieden, dass der Wunschvater das Kind anerkennen kann, weil er genetisch mit ihm verwandt ist.
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