Bei Starts von deutschen Flughäfen sind die allgemeinen Regeln klar: An Bord müssen alle eine Corona-Maske tragen. Ausgerechnet Bilder aus einem Regierungsjet zeigen maskenfreie Passagiere. Wie kann das sein?
Passagiere in Regierungsmaschine sind geimpft und haben PCR-Test gemacht
Wie argumentiert die Regierung? Die Regierung betont, dass im Flieger der Luftwaffe andere Regeln gelten als im Linienverkehr, nämlich die der Bundeswehr. Buschmann erklärte, dass für die Reisedelegation sogar „in Wahrheit strengere Regeln“ gegolten hätten, weil die Teilnehmer sowohl hätten geimpft sein als auch einen PCR-Test nachweisen müssen.
Bei der Bundeswehr verweist man auf die sogenannte Eigenvollzugskompetenz der Bundeswehr bei Vorschriften. Diese hatte in der Vergangenheit auch schon zu schärferen Regeln als für die Allgemeinheit geführt. Zudem sei die Flugbereitschaft kein öffentliches Verkehrsunternehmen.
Generell gilt für Flugzeuge - wie auch für Fernzüge - bundesweit eine Maskenpflicht für Passagiere und Personal. Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs dürfen sie nur nutzen, wenn sie während der Beförderung eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen, wie es im Infektionsschutzgesetz in Paragraf 28b festgelegt ist. Von der Pflicht ausgenommen sind unter anderem Kinder unter sechs Jahren.
Die Lufthansa stellte in Zusammenhang mit dem Wirbel um den Regierungsflug klar, dass auf ihren Flügen von und nach Deutschland weiter allgemeine Maskenpflicht gilt. „Ein negativer PCR-Test befreit nicht vom Tragen einer Maske.“
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