Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Ausländer, der Sozialhilfe in der Schweiz bezog und seine Pensionskassengelder verschwieg, nicht für fünf Jahre des Landes verwiesen werden darf. Der Landesverweis sei in diesem Fall nicht verhältnismässig.
Der Bezug der Pensionskassengelder 2017 hätte einen Einfluss darauf gehabt, ob der Mann weiter Sozialhilfe erhalten hätte und wie viel. Ein halbes Jahr später bemerkten die Behörden, dass der Mann das Geld bezogen hatte und leiteten ein Verfahren gegen ihn ein. Später verurteilte ihn das Bezirksgericht zu einer Geldstrafe und verwies ihn für fünf Jahre des Landes.
3000 Franken sind ein leichter FallIn seinem Urteil haben die Richterinnen und Richter in Lausanne zudem die Grenzwerte festgelegt, was als leichter Fall von missbräuchlichem Bezug von Sozialhilfeleistungen zu gelten habe: Wenn die Deliktsumme höchstens 3000 Franken betrage, handle es sich automatisch um einen leichten Fall. Bei einer Summe von mehr als 36'000 Franken müsse ein leichter Fall hingegen grundsätzlich ausgeschlossen werden.
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