Die von der Koalition geplante Cannabis-Legalisierung verstößt nach Einschätzung von Experten des Bundestags gegen EU-Recht via faznet (him)
verstößt nach einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, nennen die Experten des Bundestags europäische Verträge, an die Deutschland gebunden sei und die einer Legalisierung entgegen stünden.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Derzeit laufen die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert , hatte einen Gesetzentwurf für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt.
Laut Wissenschaftlichen Dienst schreibt der sogenannte EU-Rahmenbeschluss von 2004 vor, dass jeder Mitgliedsstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen muss – wenn diese vorsätzlichen Handlungen ohne entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden. Zudem müsse das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen unter anderem der Cannabispflanze unter Strafe gestellt werde.
In einer weiteren Ausarbeitung weisen die Experten des Wissenschaftlichen Diensts darauf hin, dass die Niederlande nicht als Vorbild für Deutschland dienen könnten. So gelte dort nach wie vor das „Opiumgesetz“, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen „de facto entkriminalisiert“.
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