Die Reduzierung der Gas- und Strompreise soll zwar erst ab März greifen. Die Kundinnen und Kunden sollen SPIEGEL-Informationen zufolge dennoch auch für die Monate Januar und Februar entlastet werden.
Der Kern des Vorhabens war bereits bekannt: »Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgas- oder Wärmeverbrauchs zu zwölf beziehungsweise 9,5 Cent je Kilowattstunde«, heißt es in dem Referentenentwurf: »Industriekunden 70 Prozent ihres Erdgas- oder 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu sieben beziehungsweise 7,5 Cent je Kilowattstunde.
Um die Entlastung für Stromkunden zu finanzieren, will der Staat die sogenannten Übergewinne von Stromerzeugern abschöpfen, die von den hohen Preisen auf dem Großhandelsmarkt profitieren. Das betrifft Braunkohlekraftwerke und Atommeiler, Müll- und Ölkraftwerke sowie erneuerbare Energien. Diese Abschöpfung soll rückwirkend von September 2022 an beginnen und einstweilen Ende Juni 2023 wieder auslaufen.
Umstritten war lange, wie genau die Preisreduzierung berechnet werden soll. Die Gaslieferanten sollen dies aus dem Jahresdurchschnittsverbrauch ermitteln. Das ist schwer bei Kundinnen und Kunden, die erst in diesem Jahr einen Gasvertrag abgeschlossen haben. Der Jahresverbrauch solle deshalb »auf Basis der durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsmengen geschätzt« werden, und zwar Verbrauchsmengen der »am weitesten zurückliegenden Monate«.
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