Die Bundesregierung will Verbraucher früher von den hohen Energiepreisen entlasten. Unternehmen müssen als Gegenleistung für die Hilfen ein Versprechen abgeben.
Die Strom- und Gaspreisbremse soll rückwirkend ab Januar gelten. Das hat die Bundesregierung am Dienstag entschieden.
Für die Industrie gilt die Gaspreisbremse bereits ab Januar 2023. Der Preis für die Kilowattstunde wird für Industriekunden hier auf sieben Cent netto gedeckelt. Allerdings ist die Nutzung der Preisbremse für Industrieunternehmen an Bedingungen geknüpft.sollen Verbraucher maximal pro Kilowattstunde Gas bezahlen. Diese Begrenzung gilt für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr.
Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden wird bei 40 Cent inklusive aller Die Ausgaben für die Strompreisbremse sollen zum Teil durch die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei bestimmten Stromerzeugern wieder reingeholt werden. Adressiert würden lediglich „Gewinne in einer Höhe, mit der niemand gerechnet hat“, hieß es in Regierungskreisen.Über die Regelung war lange gestritten worden. Vertreter der Energiebranche hatten insbesondere kritisiert, dass die Zufallsgewinne auch rückwirkend abgeschöpft werden sollen.
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