In Bern stehen mehrere Leute vor Gericht, weil sie im Botschaftsviertel ihre Meinung kundtaten. Mit Schildern. Allein, zu zweit oder zu dritt. Die Strafverfolger greifen mit aller Härte durch. Ein Prozessbericht von brh_justizundso.
äussern sich alarmiert über den Berner Umgang mit der Versammlungs- und der Meinungsäusserungsfreiheit. Beide sind verfassungs- und völkerrechtlich verankerte Menschenrechte von fundamentaler Bedeutung und unabdingbare Grundlagen für jede Demokratie.
Also findet gar keine Interessenabwägung statt? Das würde die Bundesverfassung und völkerrechtliche Vorgaben verletzen. Und was heisst «direkt vor»? Die Assange-Aktivisten standen in der Nähe der britischen Botschaft, weder vor deren Eingang noch vor deren Gitterzaun.Letzte Woche musste sich ein erster Free-Assange-Aktivist vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland verantworten.
Der 33-Jährige betonte, er habe als Einzelperson von seinem Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit Gebrauch gemacht und sich stets an der Tramhaltestelle aufgehalten. «Es war mein Wunsch, auf die Ungerechtigkeit aufmerksam zu machen, die Julian Assange in Grossbritannien widerfährt.» Er habe auf eigene Initiative gehandelt und ein wichtiges Anliegen öffentlich kundgetan. Es sei ihm nicht bekannt, dass es dafür eine Bewilligung brauche.
Einen Tag nach ihrer Urteilseröffnung steht eine 42-jährige Frau vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland – in einem anderen Saal und vor einem anderen Richter. Dominik Ruch hat am Donnerstag darüber zu befinden, ob die Frau gegen das Berner Kundgebungsreglement verstossen hat, weil sie ebenfalls im Februar 2022 in der Nähe der britischen Botschaft stand, auf dem gegenüberliegenden Trottoir.
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