Durch die Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld könnten sich für armutsgefährdete Kinder Leistungen von bis zu 636 Euro ergeben. Laut FDP sorgen die neuen Zahlen allerdings für Verwirrung.
kam postwendend Kritik: „Ich finde nicht hilfreich, jetzt mit neuen Zahlen innerhalb einer Woche wieder Verwirrung zu stiften“, sagte der in der FDP-Bundestagsfraktion für die Kindergrundsicherung zuständige Berichterstatter, Martin Gassner-Herz, dem Handelsblatt.
Die Ampelkoalition will in der Kindergrundsicherung bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder und den Kinderzuschlag bündeln. Durch mehr Übersichtlichkeit und mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch viele Familien erreicht werden, die bisher wegen Unkenntnis oder bürokratischer Hürden ihnen zustehendes Geld nicht abrufen.Ab 2025 soll es für alle Kinder einen sogenannten Garantiebetrag geben. Dieser löst das heutige Kindergeld ab. Dazu kommt je nach Bedürftigkeit ein Zusatzbetrag, gestaffelt nach Alter des Kindes und nach Einkommenssituation der Eltern.
Beim Bürgergeld, dem Nachfolger von Hartz IV, fließen aktuell für Kinder unter sechs Jahren 318 Euro im Monat. Dieser Betrag steigt mit dem Alter, für 14- bis 17-Jährige gibt es 420 Euro. Hubertus Heil hatte am Dienstag angekündigt, dass die Sätze 2024 auf 357 Euro für Unter-Sechsjährige und 471 Euro für 14- bis 17-Jährige steigen sollen.
Im Jahr ihrer Einführung 2025 werden von der Ampel nun zunächst rund 2,4 Milliarden Euro Mehrkosten veranschlagt. Aus Regierungskreisen hatte es zudem geheißen, dass bei steigender Inanspruchnahme der Leistungen der Kindergrundsicherung die Kosten in den Folgejahren auch auf bis zu sechs Milliarden Euro ansteigen könnten.
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