Deutschland verweigerte Minderjährigen aus Syrien unter anderem den Nachzug zu ihren Eltern, weil die Jugendlichen während des Verfahrens volljährig wurden. Ein Verstoß gegen EU-Recht, befand der Europäische Gerichtshof.
ein, das den EuGH anrief. Der bekräftigte mit dem Urteil vom Montag einen vorherigen Richterspruch des obersten Gerichts der EU.Ziel der maßgeblichen EU-Regeln sei, die Familienzusammenführung zu begünstigen und insbesondere Minderjährigen Schutz zu gewähren, hieß es. Das deutsche Vorgehen sei weder mit diesen Zielen noch mit den Anforderungen der Grundrechte-Charta vereinbar .
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sprach von einer »guten Nachricht für zerrissene Familien«. Dies bedeute für Deutschland eine »180-Grad-Wende«.stärkte der Europäische Gerichtshof die Rechte minderjähriger Geflüchteter, die in Deutschland einen Antrag auf internationalen Schutz stellen.
Hintergrund des Richterspruchs ist der Fall einer russischen Minderjährigen, deren Antrag auf internationalen Schutz in Deutschland abgelehnt wurde, weil ihre Familie bereits in den Schutzstatus bekommen hatte. Nach Ansicht Deutschlands waren die polnischen Behörden für die Prüfung ihres Antrages zuständig. Der Fall wird nun weiter vor dem Verwaltungsgericht Cottbus verhandelt.
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