Die Anklage gegen Trump hat einen Haken

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Auch Leute, die Trump politisch nicht nahestehen, haben angesichts des „Schweigegeld“-Falls Bauchschmerzen. Die heutige Morgenpost von Robert Treichler (RobTreichler ) zur Anklage von Donald Trump.

Morgen ist es voraussichtlich so weit. Ex-Präsident Donald Trump wird vor einem New Yorker Gericht erscheinen müssen. Einer seiner Anwälte sagte am vergangenen Freitag, Trump werde nicht in Handschellen vorgeführt werden, dieser demütigende Aspekt des sogenannten „perp walk“ wird ihm also erspart bleiben. Doch Trump ist seit Tagen außer sich darüber, dass er überhaupt vor einem Strafgericht angeklagt wird – als allererster Ex-Präsident der USA.

In Georgia läuft ein Verfahren gegen Trump, weil er unter Verdacht steht, versucht zu haben, das Wahlergebnis der Präsidentschaftswahlen von 2020 zu manipulieren. Weiters steht im Raum, Trump zu belangen, weil er den gewalttätigen Aufstand am 6. Jänner 2021 im Kapitol in Washington D.C. herbeigeführt habe. Und in seiner Residenz in Mar-a-Lago hat Trump nach Ende seiner Amtszeit mutmaßlich widerrechtlich Dokumente des Weißen Hauses gelagert.

Im Oktober 2016, also zehn Jahre nach dem Vorfall, hat Clifford einen von Trumps Anwalt Michael Cohen ausverhandelten Vertrag unterschrieben, in dem sie sich verpflichtet, die Sex-Affäre gegenüber Medien nicht öffentlich zu machen. Sie bekam dafür im Gegenzug 130.000 Dollar. Schweigegeld zu zahlen ist auch in den USA nicht verboten. Allerdings hat die konkrete Zahlung noch einen weiteren Aspekt: Im Oktober 2016 stand Trump knapp vor der Präsidentschaftswahl vom 8. November 2016. Die Staatsanwaltschaft argumentiert deshalb, die Schweigegeldzahlung sei im Hinblick auf Trumps Wahlkampf und möglicherweise aus dem Wahlkampfbudget erfolgt und deshalb eine verbotene, weil nicht als solche deklarierte Zuwendung.

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