Mainz (ots) - Das Thema Heizungsgesetz hat Deutschland in den letzten Wochen in Atem gehalten und viele Leute dachten, dass ihre bestehenden Immobilien vor der Entwertung stehen. Jetzt hat sich die Ampel
Das Thema Heizungsgesetz hat Deutschland in den letzten Wochen in Atem gehalten und viele Leute dachten, dass ihre bestehenden Immobilien vor der Entwertung stehen. Jetzt hat sich die Ampel nach einer zähen Verhandlung endlich auf einen Entwurf geeinigt.
Dabei gibt es glücklicherweise keine Austauschpflicht. Bestehende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden, bis sie nicht mehr instandgesetzt werden können. Allerdings sollten Eigentümer unbedingt beachten, dass die Heizungen ab 2045 generell nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.
Zum anderen sollen bestehende Gebäude weitere Optionen bekommen, um die Gasheizungen nachweislich mit erneuerbaren Gasen zu nutzen - namentlich Biogas, Ethangas und biogene Flüssigkeiten. In Kombination mit einem Fernwärmenetz, Wärmepumpen oder Hybridheizungen würde dies das Erreichen von 65 Prozent erneuerbarer Energien mit einer herkömmlichen Anlage sehr erleichtern.
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