Kritik aber an mangelnden Vorgaben seitens des Landes bei Organstrafverfügungen.
Das Land Burgenland plante 2019 eine Spezialisierung und Bündelung der Abwicklung von bestimmten Verwaltungsstrafverfahren bei der BH Güssing. Ziel war diemit dem Innenministerium abgeschlossen, um die EDV-Anwendung"VStV" zu nutzen. Dadurch konnten die Bezirkshauptmannschaften alle Verwaltungsstrafverfahren durchgängig elektronisch erledigen. Seit Inbetriebnahme 2015 fielen dem Land Kosten in der Höhe von rund 0,96 Millionen Euro an.
Die Abwicklung von Organstrafverfügungen prüfte der Landesrechnungshof stichprobenweise bei vier BH. Das Land beschaffte für alle die Organmandatsblöcke und verteilte sie. Eine einheitliche Dokumentation seitens der Bezirkshauptmannschaften fehlte allerdings.seitens des Landes für die Verwaltung der streng verrechenbaren Drucksorten gegeben.
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