Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die jahrelange Auseinandersetzung um die Vorratsdatenspeicherung gezogen...
Bei der Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten fehle eine strikte Begrenzung auf den Zweck des Schutzes der nationalen Sicherheit, so das Bundesverwaltungsgericht.
| © Oliver Berg/dpaDas Bundesverwaltungsgericht hat die anlasslose und flächendeckende Vorratsdatenspeicherung als vollständig europarechtswidrig eingestuft. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden, teilte das Gericht in Leipzig am Donnerstag mit. Der Entscheidung lagen Klagen von zwei Telekommunikationsunternehmen gegen zugrunde .
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