Bis zur Adoption gilt die Leihmutter in der Schweiz als Mutter: Für Paare, die sich ein Kind von einer Leihmutter austragen lassen, bleibt die Anerkennung der Elternschaft umständlich.
Leihmutterschaft ist in der Schweiz verboten. Frauen dürfen also nicht für eine andere Frau ein Kind austragen. Es gibt deshalb auch Schweizer Paare, die dafür ins Ausland fahren und für eine Leihmutter bezahlen. Zurück in der Schweiz kann es für diese Paare schwierig werden. Denn die Schweizer Behörden akzeptieren deren Elternschaft häufig nicht.
Mutter ist diejenige, die gebärtSie trugen die Leihmutter als Mutter ein. In der Schweiz hat das Kind zudem rechtlich keinen Vater. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid der Aargauer Behörden bestätigt. Es gelte hier Schweizer Recht, heisst es im Urteil. Und das Schweizer Recht sagt, die Mutter eines Kindes ist immer die Frau, die das Kind zur Welt bringt; hier also die Leihmutter.
Das Urteil bestätigt die strenge Haltung des Bundesgerichts. Autor: Nicole Marti Korrespondentin am Bundesgericht, Radio SRF «Das Urteil bestätigt die strenge Haltung des Bundesgerichts. Es ändert eigentlich nichts, zeigt aber einmal mehr, wie schwierig es in diesen Fällen ist, in der Schweiz als Eltern anerkannt zu werden», sagt Marti. Das Urteil zeige auch verschiedene Probleme und Stolpersteine auf.
Andere Länder, andere KonsequenzenRein rechtlich sei der Schweizer Vater besser gestellt, wenn das Kind in den USA zur Welt kommt. «Es macht aber auch einen Unterschied, ob der Schweizer Vater der leibliche Vater ist. Falls nicht, macht das die ganze Sache noch komplizierter: Es bleibt auch ihm dann nur die Adoption.» Die Schweizer Mutter werde dagegen nie direkt als Mutter anerkannt.
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