Bundesgericht: In diesem Fall ist das Handy am Steuer erlaubt

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In diesen Fällen ist das Handy am Steuer erlaubt: Bundesgerichtsentscheid gibt Autofahrerin recht.

Allerdings darf es nicht bedient werden und den Blick der Fahrerin oder des Fahrers für maximal zwei Sekunden beanspruchen. Ausserdem müssen die verkehrstechnischen Umstände es erlauben.Dieses Urteil fällte das Bundesgericht im Zuge einer Beschwerde einer Lenkerin aus Solothurn. Diese schaute während einer Autofahrt im Jahre 2020 kurz auf ihr Handy.

Die Frau wurde zu einer Busse von 250 Franken verdonnert, wie die «Solothurner Zeitung» schreibt. Sowohl, das Amtsgericht und später das Solothurner Obergericht empfanden die Tat als strafbar. Es sei eine «Vornahme einer Verrichtung, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschwert», fanden die Behörden. Damit war die Lenkerin aus Solothurn aber nicht einverstanden – sie zog den Fall vors Bundesgericht.

Die Ausführungen sind mehrere A4-Seiten lang. Es heisst etwa, dass «eine solche Verrichtung nur sehr kurz sein darf und dabei weder der Blick vom Verkehr abgewendet noch die Körperhaltung geändert werden darf.

Im vorliegenden Fall entschied das Bundesgericht für die Lenkerin aus Solothurn und wies den Fall zur Neubeurteilung zurück an das Solothurner Obergericht. Zudem muss der Kanton Solothurn der Lenkerin eine Entschädigung in der Höhe von 3000 Franken zahlen.Mit dem täglichen Update bleibst du über deine Lieblingsthemen informiert und verpasst keine News über das aktuelle Weltgeschehen mehr.

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