Er hatte ständig Streit mit den Nachbarn. Dann reichte es dem 29-Jährigen – und er zündete den Block an, in dem er in Wil wohnte. Nun stand er wegen qualifizierter Brandstiftung vor Gericht.
Der Beschuldigte führte bis heute kein leichtes Leben. Es war und ist eines mit vielen Klinikaufhalten und Eskalationen, aufgrund derer er einschlägig wegen Drogendelikten, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vorbestraft ist. Schuld daran ist, dass der schon in seiner Jugend intensiv Gemobbte es nie gelernt hatte, sich Konfrontationen konstruktiv zu stellen. Das klang am Dienstag am Kreisgericht Wil in Flawil immer wieder an.
Ein von ihm gelegter Brand vom März 2022 war bis anhin die folgenreichste Tat. Doch war das Verhaltensmuster bei ihm nicht neu. Vor einigen Jahren drohte er damit, in einer psychiatrischen Klinik einen Brand zu legen – wozu es aber nicht kam. Wie die Anklage darlegte, hatte der Beschuldigte der Polizei erklärt, seit Oktober 2021 das Gefühl gehabt zu haben «durchzudrehen». Dabei habe er sich in einem Krieg mit den Nachbarn befunden, den er selbst eröffnet habe. Zurückzuführen sei der «pure Hass», so der Staatsanwalt, darauf gewesen, dass die Nachbarn auf dem Balkon ihre Teppiche ausschüttelten. Dies fasste der unter akutem Staubzwang Leidende als Affront gegen sich auf.
Tatsächlich musste die Feuerwehr einige Menschen von ihren Balkonen retten, da im Treppenhaus eine starke Rauchentwicklung herrschte. Der Block war zwei Wochen lang unbewohnbar, doch kamen beim Brand keine Menschen zu Schaden.Das Gericht sprach den Mann von der qualifizierten Brandstiftung frei – nicht aber von der Brandstiftung an sich. Der Richter betonte, dass eine Gefahr für Leib und Leben bestanden habe.
Das Gericht verurteilte den Mann zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten, die zu Gunsten der stationären Therapie, die er aktuell schon macht und gut anschlägt, aufgeschoben wurde. Bezahlen muss der Beschuldigte 80'000 Franken an Gebäudeversicherung und Immobilienfirma. Auch muss der Mann Verfahrens- und Anwaltskosten von 48'800 Franken tragen. Er anerkannte Genugtuungsansprüche der ehemaligen Mitbewohnenden von 12'500 Franken an.
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