BGH-Urteil zu Mieterhöhung: Vermieter müssen Drittmittel auflisten

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Nach einer Wohnungsmodernisierung wird oft eine höhere Miete fällig. Vermieter müssen aber transparent machen, wenn sie staatliche Förderung einstreichen, urteilt der Bundesgerichtshof. Sonst ist die Erhöhung unwirksam.

Foto: FrankHoermann/SVEN SIMON / Sven Simon / IMAGO

Was manche Mieter freuen könnte, dürfte Vermieter ärgern: Erhöht ein Vermieter nach einer Modernisierung die Miete, muss er Mietern in der Erklärung dazu nachvollziehbar etwaige Drittmittel wie staatliche Förderung für energetische Sanierungen offenlegen. Die Information über Drittmittel soll nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs dazu dienen, dass Mieter den Grund und Umfang der Mieterhöhung auf Plausibilität überprüfen und entscheiden können, ob sie etwa juristische oder bautechnische Sachkundige zurate ziehen.

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