Seit 2023 gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz, das ab der kommenden Heizperiode wirksam wird. Ziel ist eine fairere Verteilung der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern beim Heizen mit fossilen Brennstoffen. So funktioniert die Berechnung.
Die finanziellen Auswirkungen des CO2-Preises bei den Heizkosten mussten in Deutschland bislang ausschließlich die Mieter tragen. Vermieter von Wohnungen und Wohngebäuden konnten die Kosten für CO2-Emissionen, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Europäische Emissionshandelssystem entstanden sind, vollständig an ihre Mieter weitergeben. Mieter wiederum konnten die Abgabe von derzeit 30 Euro je Tonne Öl oder Gas nur durch Sparen drücken.
In Bayern heizten 2022 laut Bayerischem Landesamt für Statistik immerhin rund sieben von zehn Haushalten mit Gas oder Öl. Während hohe Energiepreise samt CO2-Abgabe vor allem bei den Mietern für einen Anreiz zum sparsameren Heizverbrauch sorgten, gab es bislang für Vermieter kaum eine Motivation für Sanierungsmaßnahmen im Sinne des Klimaschutzes. Das sogenannte Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz soll das zumindest im kleinen Rahmen ändern.
Ein Stufenmodell des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz orientiert sich dabei am energetischen Zustand des Mietshauses. Kurz: Je emissionsreicher ein Gebäude ist, desto höher ist der Anteil der Kosten, den der Vermieter übernehmen muss. Mieter in schlecht gedämmten Gebäuden sollen dadurch etwas entlastet werden.
Als absolut emissionsarm gelten Immobilien mit einem Kohlendioxidausstoß von unter zwölf Kilogramm pro Quadratmeter. Bei einer weniger gut gedämmten Mietwohnung mit 70 Quadratmetern und einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden Erdgas liegt die Menge an Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche bei 28,70 Kilogramm. Das BMWK veranschlagt für Erdgas einen Emissionsfaktor von 0,20088 und insgesamt beläuft sich die CO2-Umlage hier auf gerundet 60,26 Euro im Jahr.
Zum Vergleich: Bei einem schlecht gedämmten Reihenhaus, mit 120 Quadratmetern Wohnfläche, verteilen sich die Kosten deutlich zugunsten der Mieter. Bei einem Jahresverbrauch von 2.250 Liter Heizöl und einem Emissionsfaktor von 0,2869 ergeben sich durchschnittlich 53,79 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche. Von den insgesamt 193,66 Euro CO2-Abgabe pro Jahr, muss der Vermieter laut Tabelle 95 Prozent bezahlen, der Mieter lediglich 5 Prozent .
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