Berliner Urteil gegen den „Kannibalen von Pankow“ rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Das Landgericht hat ihn wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Urteilsfeststellungen verabredeten sich der Angeklagte und der Geschädigte am frühen Morgen des 6. September 2020 zu einem Sextreffen in der Wohnung des Angeklagten in Berlin-Pankow. Dort nahm der Geschädigte freiwillig ein Getränk mit der bewusstseinstrübenden Substanz GBL zu sich, mit einem Angriff auf seinen Körper oder sein Leben rechnete er nicht.
Rechtlich hat das Landgericht die Tat als Mord bewertet und die Mordmerkmale einer heimtückischen Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und zur Ermöglichung einer anderen Straftat, nämlich der nachfolgenden Störung der Totenruhe, als erfüllt angesehen. Die Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Auch seine Verfahrensbeanstandungen blieben ohne Erfolg. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist daher rechtskräftig.Die maßgeblichen Vorschriften lauten: zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, heimtückisch oder um eine andere Straftat zu ermöglichen, einen Menschen tötet.
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